Reitwege
Verfasst: 11.01.2019, 22:17
[velocyclist schrieb am 22.06.12 00:54]
Hallo
Dort wo Reiten verboten ist (gewidmete Pflichtwege mit anderer Widmung, so
Z237, 239, 240, 241, 245, Wege mit Verbotszeichen Z250 ohne Sinnbild, Wege mit
Verbotszeichen Z250 mit Sinnbild Reiter drauf) gibt es nicht allzu selten eine
ganz offizielle Reitmöglichkeit unweit... Oft sogar als Pflichtweg mit einer
Widmung ausdrücklich für Reiter (Z238): da dürfen nur Reiter bzw. Pferde, die
geführt werden, drauf!
Es hat eine vermutlich ungeahnte Konsequenz:
Oft erfassen Radfahrer die Wege mit einem GPS-Routenaufzeichnungsgerät. Aber
auch sie dürfen nicht auf diesen den Reitern vorbehaltenen wege drauf!
Konsequenz: nur extrem wenige Reitwege sind sauber erfasst. Und ich sehe den
Tag noch nicht kommen, wo Reiter wirklich GPS-Routenaufzeichnungsgeräte
mitführen werden, und noch dazu hinterher die Arbeit auf sich nehmen werden,
die Aufzeichnungen sauber in OSM hochzuladen!
Ist das Problem bekannt?
Ausserdem gibt es das Problem, der wegbegleitenden Reitwege.
Rechtlich gesehen handelt es sich zum Teil um zwei völlig getrennte Wege: so
beispielsweise ein Fussweg, und völlig separat daneben eine oft sandige Gasse
für Reiter zu Pferd. Im Gegensatz zu den Kombinations-Fuss-/Radwegen ist da
keine Kombination in der StVO vorgesehen: es werden 2 Schilder aufgestellt (oft
aus Kostengründen an einem gemeinsamen Mast), aber Nebeneinander (ähnlich Z241,
nicht ähnlich Z240). Damit ist der eine Weg der einen Verkehrsart strikt
vorbehalten, und der Reiter hat sich in seiner Spur zu halten. Es schliesst
auch Nebeneinanderreiten aus!
Ist das Problem aus der Sicht der Kartographie erkannt?
mfg
Hallo
Dort wo Reiten verboten ist (gewidmete Pflichtwege mit anderer Widmung, so
Z237, 239, 240, 241, 245, Wege mit Verbotszeichen Z250 ohne Sinnbild, Wege mit
Verbotszeichen Z250 mit Sinnbild Reiter drauf) gibt es nicht allzu selten eine
ganz offizielle Reitmöglichkeit unweit... Oft sogar als Pflichtweg mit einer
Widmung ausdrücklich für Reiter (Z238): da dürfen nur Reiter bzw. Pferde, die
geführt werden, drauf!
Es hat eine vermutlich ungeahnte Konsequenz:
Oft erfassen Radfahrer die Wege mit einem GPS-Routenaufzeichnungsgerät. Aber
auch sie dürfen nicht auf diesen den Reitern vorbehaltenen wege drauf!
Konsequenz: nur extrem wenige Reitwege sind sauber erfasst. Und ich sehe den
Tag noch nicht kommen, wo Reiter wirklich GPS-Routenaufzeichnungsgeräte
mitführen werden, und noch dazu hinterher die Arbeit auf sich nehmen werden,
die Aufzeichnungen sauber in OSM hochzuladen!
Ist das Problem bekannt?
Ausserdem gibt es das Problem, der wegbegleitenden Reitwege.
Rechtlich gesehen handelt es sich zum Teil um zwei völlig getrennte Wege: so
beispielsweise ein Fussweg, und völlig separat daneben eine oft sandige Gasse
für Reiter zu Pferd. Im Gegensatz zu den Kombinations-Fuss-/Radwegen ist da
keine Kombination in der StVO vorgesehen: es werden 2 Schilder aufgestellt (oft
aus Kostengründen an einem gemeinsamen Mast), aber Nebeneinander (ähnlich Z241,
nicht ähnlich Z240). Damit ist der eine Weg der einen Verkehrsart strikt
vorbehalten, und der Reiter hat sich in seiner Spur zu halten. Es schliesst
auch Nebeneinanderreiten aus!
Ist das Problem aus der Sicht der Kartographie erkannt?
mfg