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Z250
Verfasst: 11.01.2019, 22:17
von Gast
[velocyclist schrieb am 22.06.12 00:34]
Hallo
Z250 verändert drastisch die Eigenschaften der betroffenen Wege: Sie dürfen
seit 2010 von keinemhier <> ]Fahrzeug noch Reiter[/url] mehr benützt werden
(der Link führt zwar zum VDF von NRW, aber es handelt sich um StVO und sie ist
bundesweit gleich und hat mit der landesspez. Gesetzgebung nichts zu tun). Kann
man die davon betroffenen Wege in der Karte erkennen? Wie?
mfg
Re: Z250
Verfasst: 11.01.2019, 22:17
von Gast
[Nop schrieb am 22.06.12 22:52]
Solche Wege sind in der Karte nicht gekennzeichnet und sollten es auch nicht
sein. Ich halte das für eine rein theoretische Auslegung, in der Praxis spielt
es keine Rolle.
Es war schon immer völlig klar, daß ein Fahrrad ein Fahrzeug ist - trotzdem
habe ich in meinem Leben bisher noch keinen Radler gesehen, der sich von einem
Z250 abschrecken läßt - ganz im Gegenteil, ich treffe immer wieder auf
ausgewiesene Radtouren die größtenteils über Z250 Wege laufen.
bye, Nop
Re: Z250
Verfasst: 11.01.2019, 22:17
von Gast
[velocyclist schrieb am 23.06.12 02:17]
moment! ich sprach nicht von mutwilligem Fehlverhalten. aber, wenn wir schon
beim Fehlverhalten sind, muss man sich doch als Kartograph bewusst sein, dass
Kartenanwender sich hinterher hinter der Karte verstecken werden, um ihr
Fehlverhalten zu begründen, speziell, wenn sie durch die Karte in eine ewig
lange Sackgasse geraten sind, aus welcher sie nur durch ein Vergehen
herauskommen, weil der angenommene bestehende Weg rein gar nicht vorhanden ist:
man hat die Karte falsch interpretiert, es gibt kein legaler Weg, auch wenn man
zum Ausgangspunkt zurückkommt, um ein zweites Mal, dann aber richtig, zu
beginnen. Denn das, was der Reiter oft vermeiden will, ist normale Fahrbahnen
benützen zu müssen, lässt sich oft gar nicht mehr dann realisieren.
nur, nachdem die StVO 2010 diesbezüglich geändert wurde, und der VFB auch
inzwischen seine Leitsätze an die Reiter angepasst hat, übergeht inzwischen die
Verwaltung, die Wege nicht mehr so wie früher zu kennzeichnen, weil es nicht
mehr nötig ist: Das Reitverbotzeichen wird nicht mehr zusätzlich angebracht, da
es in Z250 allein bereits enthalten ist! Damit sind Probleme noch und nöcher
vorprogrammiert, weil die Wege kaputt gehen. In unserer Gegend wird heute Z250
allein aufgestellt, wo die beblassten / getagten Schilder ersetzt wurden!
mfg
Entwarnung
Verfasst: 11.01.2019, 22:17
von Gast
[Nop schrieb am 02.07.12 14:26]
Ich habe mich zur Klärung der Frage an den Rechtsbeirat des VFD Bayern (Verein
der Freizeitreiter und -fahrer Deutschlands) gewandt. Die Antwort dürfte eine
weitere Diskussion überflüssig machen:
Zitat:Es ist tatsächlich so, dass mit der Änderung der StVO bei Zeichen 250
das Reiten nicht mehr bei den Ausnahmen gestanden hätte.
Allerdings wurde die Änderung der StVO wegen eines Formfehlers wieder
aufgehoben. [...]
Es gilt also momentan wieder der alte Stand der StVO.
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Press ... verview=js
<
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Press ... verview=js>
Die VFD erkannte die Problematik und nahm mit dem Bundesverkehrsministerium
Kontakt auf. Von dort wurde uns zugesichert, dass bei der geplanten Änderung
der StVO weiterhin das Reiten bei Zeichen 250 ausgenommen bleibt. Die momentan
ungültige Version soll auch in diesem Punkt berichtigt werden.
bye, Nop